Das Ausländer:innenstimmrecht verdient einen Gegenvorschlag

Dass der Regierungsrat und eine Mehrheit der zuständigen Kommission den Gemeinden das Recht verweigern wollen, ein kommunales Stimm- und Wahlrecht für Menschen ohne Schweizer Pass einzuführen, ist unverständlich. SP, Grüne und GLP setzen sich deshalb für einen Gegenvorschlag zur Behördeninitiative des Zürcher Stadtrats ein.

Im Kanton Zürich verfügen Ausländer:innen über keinerlei politische Rechte. Weder auf Gemeinde- noch auf Kantonsebene dürfen Sie wählen oder abstimmen. Gerade in Gemeinden mit einem hohen Ausländer:innenanteil ist deswegen ein grosser Teil der Bevölkerung von der politischen Mitsprache ausgeschlossen – in einigen Gemeinden mehr als 40 Prozent. Gleichzeitig sind die Einbürgerungshürden in der Schweiz und im Kanton Zürich enorm hoch.

Mehr Teilhabe für ausländische Bevölkerung

Das kommunale Stimm- und Wahlrecht ist kein Ersatz und auch keine Konkurrenz für die Einbürgerung, sondern ein eigener Weg für mehr Teilhabe der ausländischen Bevölkerung am öffentlichen Leben. Ein kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer:innen würde zudem die politischen Entscheide der Gemeinden breiter abstützen und die direkte Demokratie massgeblich stärken.

 

Der Zürcher Stadtrat fordert deshalb mit einer Behördeninitiative die Regierung des Kantons Zürich auf, die Verfassung und Gesetze so anzupassen, dass Zürcher Gemeinden das Recht erhalten, freiwillig ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländer:innen einzuführen. Leider lehnt sowohl die Regierung als auch eine Mehrheit der Kommission für Staat und Gemeinden die Initiative ab und ist nicht einmal bereit, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

Eckpunkte für mehrheitsfähigen Kompromiss liegen vor

Dem gerechtfertigten Anliegen nach mehr Gemeindeautonomie und einer Stärkung der Demokratie nicht nachzukommen, ist unverständlich. Insbesondere weil SP, Grüne und Grünliberale Eckpunkte für einen mehrheitsfähigen Kompromiss erarbeitet haben, der das Stimmrecht auf Ausländer:innen mit Niederlassungsbewilligung C beschränkt.

Ob eine Gemeinde ein Ausländer:innenstimmrecht einführen will oder nicht, sollte ihre Sache sein. Dass der Kanton den Gemeinden hier die Selbstbestimmung verweigert, ist absurd.

SP-Kantonsrätin Nicola Yuste.

SP-Kantonsrätin Nicola Yuste sagt: «Ob eine Gemeinde ein Ausländer:innenstimmrecht einführen will oder nicht, sollte einzig und allein ihre Sache sein. Dass der Kanton den Gemeinden hier die Selbstbestimmung verweigert, ist absurd. Ich hoffe deshalb sehr, dass sich auch die FDP und die Mitte unserem Kompromissvorschlag anschliessen werden.»

Ein breit abgestütztes demokratisches Anliegen

Die Möglichkeit, ein Ausländer:innenstimmrecht einzuführen, ist ein fundamental demokratisches und liberales Anliegen, das nicht nur vom Zürcher Stadtrat, sondern bis weit in die Mitte und die FDP hinein unterstützt wird – nicht zuletzt auch von FDP-Regierungsratskandidat Peter Grünenfelder.

 

Verschiedene Kantone haben das kommunale Ausländer:innenstimmrecht bereits eingeführt. Und im Kanton Zürich gewähren sowohl die Evangelisch-reformierte als auch die Römisch-katholische Landeskirche ihren ausländischen Mitgliedern das Stimm- und Wahlrecht.